Wer kann sich bewerben?
Für UWC können sich alle in in der Schweiz lebenden Schülerinnen und Schüler bewerben, die am 30. Juni des jeweiligen Eintrittsjahres mindestens 16 und noch nicht 18 Jahre alt sind und mit der schweizerischen Lebensweise vertraut sind. Abweichungen von dieser Regelung sind nur in speziell zu begründenden Härtefällen möglich.

 

Was sind die Voraussetzungen?
Die Schweizerische Vereinigung für die UWC sucht begabte und förderungswürdige Persönlichkeiten. Wichtig ist ein ausgewogenes, gutes Notenbild, da die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler an den Colleges im Vergleich zu ihrer bisherigen Schule leicht ansteigen. Das ist einerseits dadurch bedingt, dass die Unterrichtssprache Englisch ist, und andererseits durch die Eingewöhnung in ein neues Schul- und Lernsystem. Ausserdem sollen die Schülerinnen und Schüler an den vielfältigen Collegeaktivitäten teilnehmen können, ohne dabei vom Lernstress eingeschränkt zu werden. Genauso wichtig wie gute Noten sind aber die Persönlichkeit, das Verantwortungsbewusstsein, Engagement und Interesse der Bewerberinnen und Bewerber. Der finanzielle Hintergrund der Eltern spielt keine Rolle. Nur die persönliche Eignung und Begabung ist entscheidend.
 

Gibt es eine Anmeldefrist?
Die Anmeldefrist ist jeweils am 30. November. Später eintreffende Bewerbungen können nur im Härtefall berücksichtigt werden.

 

Kann man sich bewerben, wenn man im Ausland wohnt?

Ausschlaggebend für eine Aufnahme über das Schweizer Komitee ist ein nachweislicher persönlicher Bezug zur Schweiz und der schweizerischen Lebensweise. In der Regel setzt dies voraus, dass der überwiegende Teil der Schulpflicht an einer Schweizer Schule absolviert wird oder die Vertrautheit über langjähriges Wohnen in der Schweiz sowie als Mitglied von ausserschulischen Aktivitäten in Vereinen o.Ä. gewonnen wurde. Jugendliche mit Schweizer Hintergrund, die ein Grossteil ihres Lebens im Ausland verbracht haben, bewerben sich über das Nationalkomitee des Landes, in dem sie domiziliert sind oder über das UWC Global Selection Programme. 

 

Kann man sich auch nur für ein Jahr bewerben?
Der Schulbesuch eines UWC bezieht sich immer für zwei Jahre. Leider können wir keine Bewerbungen für einen einjährigen College-Besuch berücksichtigen.
 

Ab welcher Klassenstufe kann man an einem UWC aufgenommen werden?
Generell bewerben sich bei UWC Schülerinnen und Schüler, welche 15 oder 16 Jahre alt sind und das Gymnasium besuchen.
 

Wie hoch sind die Schulgebühren?
Die Schulgebühren für ein UWC variieren von Schule zu Schule und liegen im Durchschnitt bei CHF 50'000-70'000 für beide Schuljahre. Die Kosten umfassen jeweils den Klassenunterricht, Unterkunft in einem Standardzimmer, sämtliche Mahlzeiten, pädagogische Betreuung und Unterstützung, Sport- und weitere Freizeit- und Wochenendaktivitäten. Nicht darin enthalten sind Reisekosten und Taschengeld.

 

Wie erhält man ein Stipendium?
Die Auswahl hängt ausschliesslich von der persönlichen Eignung ab. Erst nach der Auswahl wird die finanzielle Lage geprüft, bzw. ob die familiäre finanzielle Situation nur eine teilweise Förderung erfordert.

Die Mittel für Stipendien werden im Wesentlichen durch private Spenden eingeworben, so dass über die Vergabe von Stipendien nach Bedürftigkeit entschieden wird. In der Regel handelt es sich dabei um Teilstipendien für die Kosten des Schulbesuchs.

 

Ist das Auswahlverfahren sehr schwierig, und wie kann man sich darauf vorbereiten?

Im schriftlichen und mündlichen Teil des Auswahtages werden die persönliche Motivation und Eignung geprüft. Der Aufsatz zu einem allgemeinen Thema dient uns dazu, zu sehen, wie du deine Gedanken zu einem Thema entwickelst und dir so vielleicht auch eine Meinung bildest. Es wird kein schulisches Wissen im traditionellen Sinn abgefragt, dazu sehen wir uns die Zeugnisse an. Die beste Voraussetzung für ein gutes Abschneiden im Auswahlverfahren ist ein Interesse am öffentlichen und internationalen Geschehen und eine aufgeschlossene, offene Art, wenn du zu uns kommst.